FAQs Häufig
gestellte
Fragen

Vor einer so wichtigen Entscheidung kommen allerhand Fragen auf. Verstehen wir gut. Darum findest du hier Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um den Zivildienst. Solltest du noch weitere Infos, Auskunft oder Hilfe benötigen, sind wir natürlich jederzeit gerne für dich da.

Wie werde ich Zivildiener?

Nach Abgabe einer Zivildiensterklärung bei der Stellungskommission erhalten Sie nach ca. 6 – 8 Wochen vom Innenministerium einen Bescheid, dass Sie zivildienstpflichtig geworden sind (nicht mehr wehrpflichtig).

Download: Zivildiensterklärung 

Wie komme ich zum Roten Kreuz?

Wählen Sie auf dem vom Bundesministerium für Inneres gemeinsam mit dem Feststellungsbescheid der Zivildienstpflicht zugesandten Fragebogen das Kästchen „Rettungsdienst" an und vermerken Sie „Rotes Kreuz" daneben.

Wie bekomme ich meinen Wunschtermin?

Am besten nehmen Sie spätestens 1 Jahr vor dem gewünschten Einrückungstermin Kontakt mit der Rotkreuz-Bezirksstelle in Ihrem Bezirk auf.
Unsere Einrückungstermine sind jedes Jahr zum Anfang folgender Monate …
Für Oberösterreich: Jänner, April, Juli, September, November.
Für Salzburg: Februar, Mai, Juli, August, September, Oktober, November und Dezember.
Für Kärnten: Jänner, April, August, September und November.

Wie werde ich für den Rettungsdienst ausgebildet?

Sofern Sie uns bereits von der Zivildienstserviceagentur zur Ableistung ihres ordentlichen Zivildienstes zugewiesen wurden, treten Sie mit dem 1. des betreffenden Monats Ihren Dienst im Roten Kreuz an.

Sie absolvieren gleich zu Beginn ihres Zivildienstes eine insgesamt zwei Monate umfassende Ausbildung zum Rettungssanitäter. Der vierwöchige theoretische Teil dieser Ausbildung findet in einem externen Ausbildungszentrum statt. Das bedeutet, Sie werden am Lehrgangsort voll verpflegt und übernachten auch dort. Die Wochenenden werden nach Möglichkeit unterrichtsfrei gestaltet.

Am Ende dieser Ausbildung werden Sie an einer unserer Bezirksstellen und von diesen wiederum an eine unserer Ortsstellen zur Absolvierung des mindestens 160 Std. umfassenden praktischen Teil der Rettungssanitäterausbildung sowie zur weiteren Ableistung Ihres ordentlichen Zivildienstes im Rettungs- und Krankentransportdienst des Roten Kreuzes versetzt.

Wo komme ich beim Roten Kreuz hin?

Dazu können wir Ihnen heute nur sagen, dass wir erst 2 Wochen vor dem Antrittstermin erfahren, welche Zivildiener uns von der Zivildienstserviceagentur zugeteilt werden. Erst dann können wir eine erste grobe Voreinschätzung machen, wo welche Zivildiener zugeteilt werden. Wir sind selbstverständlich bemüht, alle Zivildiener möglichst in ihrem Heimatbezirk einzusetzen.
Dazu haben Sie die Möglichkeit, nachdem wir Ihre Adresse und Ihren Namen von der Zivildienstserviceagentur bekanntgegeben bekommen haben, uns Ihren Wunsch mitzuteilen. Vor Antritt Ihres Zivildienstes senden wir Ihnen ein Infopaket zu. Darin sind sowohl sämtliche Informationen, die Sie zum Dienstantritt benötigen, als auch einige Formulare enthalten sowie der für Sie sehr wichtige Wunschzettel, auf dem Sie angeben können, zu welcher Bezirksstelle Sie zugeteilt werden möchten. Wir ersuchen Sie, sämtliche Formulare so rasch als möglich an uns zu retournieren. Erst nachdem sämtliche Fragebögen retourniert wurden, können wir eine grobe Voreinteilung vornehmen. Je früher Sie uns diesen Wunschzettel und die damit verbundenen Unterlagen retournieren, desto eher ist es uns möglich, der Zuteilung zu Ihrem Wunschbezirk nachzukommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine endgültige Bekanntgabe Ihrer Bezirksstelle erst nach erfolgreich absolvierter Ausbildung zum Rettungssanitäter erfolgen kann.

Welche finanziellen Zuwendungen bekomme ich als Zivildiener?

Sie erhalten während Ihres Zivildienstes eine Grundpauschale von derzeit

€ 585,10 (Stand 01.01.2024) monatlich. Die Verpflegung wird teilweise in Naturalform bezogen bzw. in bar ausbezahlt.

Wenn Sie Ihren Dienstort mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb einer Stunde erreichen, werden Ihnen die Kosten für diese öffentlichen Verkehrsmittel (außer ÖBB Schiene) refundiert, egal ob Sie es dann auch benutzen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren Dienstort mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, so sind wir durch das Zivildienstgesetz verpflichtet, Ihnen ein Quartier zur Verfügung zu stellen. Sie bekommen dann die täglichen Fahrtkosten nicht rückerstattet, jedoch die Möglichkeit, zwei Mal im Monat mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause zu fahren.

Im Bedarfsfall können Sie bei der gemäß Ihrem Wohnsitz zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. Ihrem Magistrat um Wohnkostenbeihilfe sowie Familienunterhalt ansuchen.

Wie komme ich zu meinem Zivildienergehalt?

Damit wir Ihnen Ihre sogenannte monatliche Grundpauschale sowie die Verpflegungskosten überweisen können, ist es notwendig, dass Sie vor Antritt Ihres Zivildienstes bei der Bank Ihrer Wahl ein Girokonto eröffnen. Die Zivildienergehälter werden immer zu Monatsbeginn des jeweiligen Monats ausbezahlt.

Welche Vergünstigungen erhalte ich während meines Zivildienstes?

Während der gesamten Dauer Ihres Zivildienstes können Sie mit der ÖBB-Vorteilscard „Zivildiener“ mit allen ÖBB-Zügen in Österreich gratis fahren.

Als Zivildienstleistender haben Sie Anspruch auf die Ausstellung eines amtlichen Zivildienstausweises. Dieser Ausweis berechtigt Sie zur Inanspruchnahme verschiedener Vergünstigungen (z.B. verbilligte Eintrittskarten). Wenn Sie die Ausstellung dieses Ausweises wünschen, benötigen wir von Ihnen:

  • Antrag auf Ausstellung einer Ausweiskarte für Zivildiener
  • eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass oder Führerschein)
  • eine Kopie Ihres Zuweisungsbescheides
  • 2 zusätzliche Passbilder

Sie erhalten diesen Ausweis dann so rasch als möglich von der Behörde ausgestellt.

Wie bin ich während des Zivildiensts versichert?

Sie sind während Ihrer Zivildienstzeit (in bestimmten Fällen auch darüber hinaus) bei der ÖGK nach dem ASVG unfall- und krankenversichert.

Wie komme ich zu meiner Dienstkleidung?

Die Dienstkleidung ist kein Maßanzug, trotzdem soll sie passen. Sie müssen damit mehrere Monate arbeiten. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Dienstantritt über Ihre Konfektionsgröße, Ihre Kragenweite und Ihre Schuhgröße. Sie sparen damit uns Zeit und sich selbst auch Unannehmlichkeiten.

Welche Schutzimpfungen bekomme ich?

In Zusammenarbeit mit der AUVA bieten wir Ihnen eine mehrstufige Grundimmunisierung gegen Hepatitis A/B auf freiwilliger Basis an. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor Antritt des Zivildienstes gegen FSME impfen zu lassen (Zeckenschutzimpfung).

Wie reise ich am Dienstantrittstag am besten an?

Es stehen keine reservierten Parkplätze zur Verfügung. Reisen Sie daher am besten mit öffentlichen Verkehrsmitteln an.

Für den Fall, dass Sie (auch) andere öffentliche Verkehrsmittel benützen müssen, bringen Sie bitte die Fahrscheine unbedingt zum Dienstantritt mit. Nur benutzte und am Dienstantrittstag abgegebene Fahrscheine werden vom BMI rückerstattet. 
Die Benützung von Privatfahrzeugen erfolgt im Rahmen des Zivildienstes immer auf eigene Kosten.

So kommen Sie am besten zum Roten Kreuz:

Landesverband Kärnten
Grete Bittner Str. 9
9020 Klagenfurt

Landesverband Oberösterreich
Körnerstraße 29
4020 Linz

Landesverband Salzburg
Sterneckstraße 32
5020 Salzburg

Wo kann ich mich für weitere Fragen hinwenden?

Kärnten
Tel: +43 50 / 9144 1066
E-Mail: zivildienst(at)k.roteskreuz.at

Oberösterreich
Tel: +43 732 / 7644 114
E-Mail: zivildienst(at)o.roteskreuz.at

Salzburg
Tel: +43 662 / 8144 10320
E-Mail: zivildienst(at)s.roteskreuz.at